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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

04.03.2010
Nachtfahrverbot für Lkw ab 3,5 t auf B 3 und B 252 / Anlieger sollen kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragen

Mit großer Besorgnis sieht der BGL dem für den 15.03.2010 von Hessens Wirtschaft- und Verkehrsminister Dieter Posch angekündigten Nachtfahrverbot entgegen. Auf Nachfrage des BGL hinsichtlich des Nachtfahrverbotes zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr für alle Lkw ab 3,5 t auf den Bundesstraßen B 3 und B 252, teilte das Hessische Wirtschaftsministerium mit, dass definitiv auch alle Anlieger davon betroffen sind. Das bedeutet für die Anlieger konkret: Wahlweise nächtlicher Hausarrest oder Aussperrung vom eigenen Grundstück! Es sei denn, man hat eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung ergattert. Diese ist aber nicht ohne Weiteres zu bekommen: Neben einer Gebühr in Höhe von 95.- € pro Jahr für das erste und 45.- € pro Jahr für jedes weitere Fahrzeug muss ein umfangreicher Fragenkatalog beantwortet werden. U. a. muss man angeben zu welcher Uhrzeit (!) man eine genau zu benennende Strecke befahren will. Das erinnert fast schon an die Transitautobahnen längst vergangen geglaubter Tage. Angesichts dessen müssen wahrscheinlich wieder die Gerichte bemüht werden, so der BGL

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