Wie das BAG mitteilt, sind die förderfähigen Kosten eines Ausbildungsvorhabens in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EG) 800/2008 abschließend abgebildet. Danach seien Kosten für Schäden, die durch fehlerhaftes Rangieren möglicherweise durch Auszubildende verursacht werden und nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind, nicht förderfähig.