24.03.2010
EU-Kommission stellt klar: grenzüberschreitender Verkehr von Mega-Trucks ist nicht zulässig
Eine parlamentarische Anfrage an die Kommission hinsichtlich der Zulässigkeit grenzüberschreitender Verkehre von Mega-Trucks (sog. Gigalinern), wie sie z.B. zwischen Dänemark und Deutschland sowie zwischen Schweden und Dänemark stattfinden, hat der EU-Kommissar für Verkehr, Herrn Siim Kallas, unter Bezugnahme auf die Richtlinie 96/53/EG dahingehend beantwortet, dass diese grenzüberschreitenden Verkehre – auch als Versuche – nicht zulässig sind. Die Kommission kündigt an, jeden Verstoß zu verfolgen.