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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

03.06.2010
Nachweis der Obligatorischen Fahrerqualifikation

Im Hinblick auf die Obligatorische Fahrerqualifikation, sind dem BGL Schwierigkeiten bei Kontrollen im Ausland genannt worden. So sollen einige Mitgliedsstaaten bereits heute bei Straßenkontrollen einen Nachweis für die Weiterbildung durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein verlangen. Da dies nach Einschätzung des BGL nicht zulässig ist, ist der BGL bei der EU-Kommission vorstellig geworden. Wir bitten Sie, uns entsprechende Fälle, in denen dennoch dieser Nachweis (Eintrag der Schlüsselzahl) bei Kontrollen verlangt wurde und ggf. bereits durch die Behörden sanktioniert wurde, zu melden, um diese Fälle der Kommission vorzutragen.

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