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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

10.06.2010
Verlängerung der Antragsfrist im Förderprogramm „De-minimis“ / Anhebung der Förderhöchstbeträge

Die Änderung der Förderrichtlinie „De-minimis“ wurde mittlerweile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach wird der Antragsschluss auf den 30.06.2010 verlängert sowie der Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug auf bis zu 2.000,- € erhöht. Der maximale Förderhöchstbetrag je Unternehmen für die Förderperiode 2010 ergibt sich dann aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug (von künftig 2.000,- €) multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober 2009 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (höchstens 33.000,- € pro Jahr). Die Förderung wird gleichzeitig auf 90 Prozent der nachgewiesenen Kosten beschränkt. Zum Antragsprocedere hat uns das BAG mitgeteilt, dass bei bereits gestelltem, aber noch nicht beschiedenem Förderantrag, kein neuer Antrag gestellt werden müsse, um die höhere Förderung in Anspruch nehmen zu können. Das BAG werde bei Ausstellung der Zuwendungsbescheide automatisch eine Anpassung an die neue Förderhöchstgrenze vornehmen. Noch unklar ist allerdings, wie mit bereits beschiedenen „De-minimis“-Anträgen verfahren wird. Das BAG sagte uns die Klärung dieser Frage zu.

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