10.06.2010
Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ Produktivitätsabschläge von Personalkosten
Im Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ ist festgelegt, dass bei der Berufskraftfahrerausbildung Personalkosten „nur entsprechend der tatsächlich abgeleisteten Ausbildungsstunden nach Abzug der produktiven Stunden“ zuwendungsfähig sind. Wie uns das BAG mitteilt, sollen die Personalkosten des Auszubildenden (Ausbildungsvergütung, gesetzliche, tarifliche und freiwillige Sozial-leistungen) wegen produktiver Stunden
im ersten Ausbildungsjahr gar nicht,
im zweiten Ausbildungsjahr um 30 % und
im dritten Ausbildungsjahr um 50 % pauschal gekürzt werden.
Eine Unterscheidung der Transportunternehmen nach überwiegend nationalen und internationalen Transporten ist in der Pauschalierung nicht vorgesehen.