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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

13.07.2010
Neuregelung im Innovationsprogramm:
Vorhaben dürfen erst nach der Bewilligung des Förderantrages begonnen werden

Bekanntlich sind seit Januar 2010 sowohl EEV- als auch Euro VI-Fahrzeuge im sogenannten „Innovationsprogramm“ der KfW förderfähig. Die Höhe der Förderung, hängt dabei von der Betriebsgröße ab. Unterschieden wird neben Großunternehmen zwischen mittleren Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft und kleinen Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchsten 10 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 10 Mio. EUR beläuft. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei EEV-Fahrzeugen pro Fahrzeug

  • 1050 EUR bei Großunternehmen,
  • 1350 EUR bei mittleren Unternehmen,
  • 1650 EUR bei kleinen Unternehmen),

bei Euro VI-Fahrzeugen pro Fahrzeug

  • 1400 EUR bei Großunternehmen,
  • 1800 EUR bei mittleren Unternehmen,
  • 2200 EUR bei kleinen Unternehmen).

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weist nun darauf hin, daß seit dem 01.07.2010 im Innovationsprogramm Vorhaben erst nach Bewilligung des Förderantrages begonnen werden dürfen! Bislang war es ausreichend, für die verbindliche Fahrzeugbestellung bzw. den Abschluss des Kauf- oder des Gebrauchsüberlassungsvertrages die Bestätigung des Antragseingangs durch die KfW (nicht jedoch die Bewilligung) abzuwarten. 

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