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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

14.07.2010
EU-weite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 08.07.2010 das so genannte Geldsanktionengesetz verabschiedet. Damit wird erstmals eine Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen in der Europäischen Union geschaffen. Vollstreckbar sind danach alle Delikte ab einer Bußgeldhöhe von 70,00 Euro, bei denen eine gegenseitige Strafbarkeit gegeben ist oder Delikte, die in der Positivliste von Artikel 5 des Europäischen Rahmenbeschlusses aufgeführt sind. Neben Straftatbeständen können damit auch Verstöße gegen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, der Sozialvorschriften sowie gegen Vorschriften der Gefahrgutbeförderung vollstreckt werden. Halterverstöße im fließenden Verkehr, die in anderen Mitgliedsstaaten geahndet werden können, dürfen nach der jetzt verabschiedeten Fassung des Gesetzes in Deutschland nicht vollstreckt werden. Dieses ist aus rechtsstaatlichen Gründen zu begrüßen. Zuständig für die Vollstreckung deutscher Titel im Ausland sowie für die Vollstreckung ausländischer Titel in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz als so genannte Bewilligungsbehörde. Die Behörde prüft, ob die Vollstreckung zulässig ist.

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