27.07.2010
Förderrichtlinien Deminimis und Aus- und Weiterbildung
Anlässlich einer weiteren Gesprächsrunde zum
Stand des Harmonisierungsverfahrens erläuterten Vertreter des BAG , daß das
Haushaltsjahr 2009 und die darin gestellten Anträge immer noch nicht abgeschlossen
sind. Vor allen Dingen bei der Aus- und Weiterbildung sind bisher 6.000
Anträge, das ist weniger als die Hälfte, noch nicht endbearbeitet und
ausgezahlt.
Soweit es das laufende Jahr 2010 betrifft,
ergibt sich folgender Stand: Nachdem das KfW als „unterstützende Stelle“ für
das BAG eingeschaltet wurde, ist es gelungen, alle 11.000 Anträge auf Aus- und
Weiterbildung zu bearbeiten und mit einem Bescheid zu versehen. Die letzten
Bescheide müssten in diesen Tagen bei den Antragstellern eingehen. Der Abwicklungsstand
der De-minimis-Anträge ist noch nicht befriedigend. Bisher wurden etwa 40 % der
Anträge bearbeitet und mit einem Zuwendungsbescheid versehen.
Um zu vermeiden, daß dem Gewerbe zustehende Fördermittel aus
hauhalterischen Gründen verfallen bitten wir alle Unternehmer unmittelbar nach
Abschluss ihrer beantragten Maßnahmen einen Verwendungsnachweis zu führen und
beim BAG einzureichen. Dies sollte spätestens bis Oktober/Anfang November
erfolgen, damit die Mittel im Haushaltsjahr noch vor Kassenschluss angewiesen
werden. Andernfalls besteht wiederum das Risiko, dass nicht abgeflossene
Haushaltsmittel verfallen.
Nach wie vor offen war die Frage, ob erneut
eine Übergangsregelung für die Haltereigenschaft von
Antragstellern geschaffen werden könnte, der BGL hatte sich dafür eingesetzt.
Im Vordergrund stand das Anliegen von Unternehmen, die sich in jeweils
selbständige Besitz- und Betriebsgesellschaften aufgespaltet haben. Das BMVBS
und das BAG haben nunmehr definitiv entschieden, dass sie diese Aufspaltung nur
dann anerkennen, wenn beide Unternehmen über eine Holding verbunden sind.