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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

27.07.2010
Förderrichtlinien Deminimis und Aus- und Weiterbildung

Anlässlich einer weiteren Gesprächsrunde zum Stand des Harmonisierungsverfahrens erläuterten Vertreter des BAG , daß das Haushaltsjahr 2009 und die darin gestellten Anträge immer noch nicht abgeschlossen sind. Vor allen Dingen bei der Aus- und Weiterbildung sind bisher 6.000 Anträge, das ist weniger als die Hälfte, noch nicht endbearbeitet und ausgezahlt.

Soweit es das laufende Jahr 2010 betrifft, ergibt sich folgender Stand: Nachdem das KfW als „unterstützende Stelle“ für das BAG eingeschaltet wurde, ist es gelungen, alle 11.000 Anträge auf Aus- und Weiterbildung zu bearbeiten und mit einem Bescheid zu versehen. Die letzten Bescheide müssten in diesen Tagen bei den Antragstellern eingehen. Der Abwicklungsstand der De-minimis-Anträge ist noch nicht befriedigend. Bisher wurden etwa 40 % der Anträge bearbeitet und mit einem Zuwendungsbescheid versehen.

Um zu vermeiden, daß dem Gewerbe zustehende Fördermittel aus hauhalterischen Gründen verfallen bitten wir alle Unternehmer unmittelbar nach Abschluss ihrer beantragten Maßnahmen einen Verwendungsnachweis zu führen und beim BAG einzureichen. Dies sollte spätestens bis Oktober/Anfang November erfolgen, damit die Mittel im Haushaltsjahr noch vor Kassenschluss angewiesen werden. Andernfalls besteht wiederum das Risiko, dass nicht abgeflossene Haushaltsmittel verfallen.

Nach wie vor offen war die Frage, ob erneut eine Übergangsregelung für die Haltereigenschaft von Antragstellern geschaffen werden könnte, der BGL hatte sich dafür eingesetzt. Im Vordergrund stand das Anliegen von Unternehmen, die sich in jeweils selbständige Besitz- und Betriebsgesellschaften aufgespaltet haben. Das BMVBS und das BAG haben nunmehr definitiv entschieden, dass sie diese Aufspaltung nur dann anerkennen, wenn beide Unternehmen über eine Holding verbunden sind.

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