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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

12.12.2006
Lenk- und Ruhezeiten: Verlader künftig mit in der Haftung

Verladern, die ihre Frachtführer durch zu knappe Zeitvorgaben und allzu enge Lieferfristen zum Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeitenvorschriften veranlassen, geht’s ab April 2007 an den Kragen. Der 11. April kommenden Jahres wird nicht nur zahlreiche Verschärfungen der Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer bringen, sondern auch die so genannte Verladerhaftung einführen. Konkret bedeutet dies, dass künftig europaweit alle Beteiligten in der Beförderungskette für Lenkzeitverstöße mit zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn Beförderungszeitpläne innerhalb der gesetzlichen Vorgaben nicht darstellbar sind. Neben Verladern nennt die EU-Verordnung 561/2006 als Verantwortliche ausdrücklich auch Unternehmen, Spediteure, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer sowie Fahrervermittlungsagenturen. All diese Beteiligten müssen also künftig ein eigenes vitales Interesse daran haben, dass die Transporte in Übereinstimmung mit den geltenden Vorgaben durchgeführt werden. Wegen der anstehenden Verschärfungen bedeutet dies nicht nur darauf zu achten, dass erteilte Transportaufträge in Übereinstimmung mit der Rechtslage stehen. Die Auftraggeber werden auch nicht umhin kommen, die mit den Neuregelungen einhergehenden Beschränkungen der Einsatzzeit von Fahrpersonal durch nicht unerhebliche Frachtzuschläge auszugleichen. Transportunternehmer tun gut daran ihre Verlader darauf hinzuweisen, entsprechende Mehrkosten in Ihre Budgetplanung für 2007 einzustellen, zumal die Arbeitzeiten von Fahrern jüngst auch durch die Änderungen im Arbeitzeitgesetz empfindlich beschränkt wurden.

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