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Verbandsnachrichten Taxi- und Mietwagen

10.05.2010
Umsatzsteuer beim Verkauf von Taxikonzessionen

Für die Beurteilung der Frage, ob der Verkauf einer Taxikonzession als umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen oder als umsatzsteuerpflichtige Lieferung zu behandeln ist, kommt es darauf an, ob die verkaufte Konzession das gesamte Unternehmen bzw. einen in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betrieb oder nur einen unselbständigen Teil des Unternehmens bildet.

Besitzt der Taxiunternehmer lediglich eine Konzession und veräußert er diese an einen Dritten, bildet die Taxikonzession das gesamte Unternehmen. In diesem Fall handelt es sich um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen. (Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 29.05.2009, AZ: S-7100b/1/1-2/2 St34).

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