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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

04.01.2010
Steuerliches Reisekostenrecht: Neue Auslandspauschbeträge

Für Reisetage ab dem 1. Januar 2010 gelten z.B. für Finnland, Norwegen, die Slowakische Republik und die Ukraine neue Auslandspauschbeträge. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine bisherige Aufstellung der Auslandspauschbeträge daher aktualisiert, wobei die Änderungen gegenüber der im Jahr 2009 geltenden Übersicht durch Fettdruck gekennzeichnet sind. Nach wie vor weist das BMF in seinem Begleitschreiben zur Übersicht darauf hin, dass sich der Pauschbetrag bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland nach dem Ort bestimmt, „den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend“. Bei einer Fahrtätigkeit ist dies der Pauschbetrag des zuletzt durchfahrenen Landes. Des Weiteren erklärt das BMF, dass für die nicht in der Übersicht erfassten Länder der für Luxemburg geltende Pauschbetrag und für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend ist. Für die steuerfreie Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen im Inland gelten die bisherigen Pauschbeträge unverändert. Die Aufstellung der neuen Auslandspauschbeträge kann in der Verbandsgeschäftsstelle (Telefax: 0711/ 42 38 10) E-Mail: info@vv-wuerttemberg.de) angefordert werden.

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