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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
08.01.2010
Kurzarbeitergeld
Seit dem 1. Januar 2010 wird der Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) auf bis zu 18 Monate verlängert. Diese Verlängerung auf 18 Monate gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit schon 2009 begonnen haben, gilt eine maximale Bezugsfrist von 24 Monaten. Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes wurden die zugrunde zulegenden pauschalierten Nettoentgelte angepasst. Eine Tabelle der neuen Sätze kann in der Verbandsgeschäftsstelle (Telefax: 0711/ 42 38 10) E-Mail: info@vv-wuerttemberg.de) angefordert werden.
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