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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

08.01.2010
Österreich: Geändertes Lkw-Fahrverbot auf der B 179 Fernpass-Straße seit 01.01.2010

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte in seinem Urteil vom 2. Juli 2009 das Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zGG auf der B179 Fernpass-Straße zum 31.12.2009 wegen zu weit gefasster Ausnahmetatbestände für rechtswidrig erklärt. Vor diesem Hintergrund ist zum 1. Januar 2010 eine neue Verordnung mit geänderten Aus­nahmeregelungen von der Tiroler Landesregierung erlassen worden. Danach sind nur noch die Ziel- und Quellverkehre betreffend die Gebiete der Bezirke Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Landeck oder Reutte, der Landkreise Biberach, Garmisch-Partenkirchen, Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Ravensburg, Unterallgäu oder Weilheim-Schongau, der Städte Kaufbeuren, Kempten oder Memmingen, der Gemeinde Samnaun oder der Bezirks- und Talgemeinschaften Burggrafenamt oder Vinschgau von dem Fahrverbot auf der B179 Fernpass-Straße ausgenommen.

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