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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
08.01.2010
Österreich: Geändertes Lkw-Fahrverbot auf der B 179 Fernpass-Straße seit 01.01.2010
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte in seinem Urteil vom 2. Juli 2009 das Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zGG auf der B179 Fernpass-Straße zum 31.12.2009 wegen zu weit gefasster Ausnahmetatbestände für rechtswidrig erklärt. Vor diesem Hintergrund ist zum 1. Januar 2010 eine neue Verordnung mit geänderten Ausnahmeregelungen von der Tiroler Landesregierung erlassen worden. Danach sind nur noch die Ziel- und Quellverkehre betreffend die Gebiete der Bezirke Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Landeck oder Reutte, der Landkreise Biberach, Garmisch-Partenkirchen, Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Ravensburg, Unterallgäu oder Weilheim-Schongau, der Städte Kaufbeuren, Kempten oder Memmingen, der Gemeinde Samnaun oder der Bezirks- und Talgemeinschaften Burggrafenamt oder Vinschgau von dem Fahrverbot auf der B179 Fernpass-Straße ausgenommen.
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