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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

12.01.2010
Aufbewahrungsfristen

Seit Jahresbeginn können aus dem Jahr 1999 oder früher stammende grundlegende Buchführungs- und Abschlussunterlagen sowie Buchungsbelege vernichtet werden (10-Jährige Aufbewahrungsfrist). Ebenfalls entsorgt werden können Handels- oder Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen aus dem Jahr 2003 und früher, sofern diese nicht für die Buchführung relevant sind (6-Jährige Aufbewahrungsfrist). Allerdings läuft die Aufbewahrungsfrist nicht ab, solange die Unterlage(n) für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Besondere Regeln sind bei Tachografenaufzeichnungen und Arbeitszeitnachweisen im Straßentransport zu beachten. Eine detaillierte Aufstellung der Aufbewahrungsfristen kann in der Verbandsgeschäftsstelle (Telefax: 0711/ 42 38 10) E-Mail: info@vv-wuerttemberg.de) angefordert werden.

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