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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
16.01.2010
Neue Förderrichtlinie zum Innovationsprogramm
Das BMVBS hat eine neue Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge verabschiedet. Gemäß dieser Richtlinie werden sowohl EEV- als auch Euro VI-Fahrzeuge als förderfähig angesehen. Es gibt nur noch die „Investitionszuschussvariante“, auf die bisher alternative Zinszuschussvariante wurde, da diese in der Vergangenheit kaum genutzt wurde, verzichtet. Unterschieden wird künftig neben Großunternehmen zwischen mittleren Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft und kleinen Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchsten 10 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 10 Mio. EUR beläuft.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei EEV-Fahrzeugen pro Fahrzeug
- 1050 EUR bei Großunternehmen,
- 1350 EUR bei mittleren Unternehmen,
- 1650 EUR bei kleinen Unternehmen),
bei Euro VI-Fahrzeugen pro Fahrzeug
- 1400 EUR bei Großunternehmen,
- 1800 EUR bei mittleren Unternehmen,
- 2200 EUR bei kleinen Unternehmen).
Die Beantragung des Zuschusses muss „vor Eingehen einer verbindlichen Verpflichtung zur Anschaffung des Nutzfahrzeugs (verbindliche Bestellung, Abschluss des Kaufvertrages bzw. des Gebrauchsüberlassungsvertrages)“ erfolgen. Die Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten. Sobald es möglich ist, Anträge zu stellen werden wir Sie informieren.
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