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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
25.01.2010
BGL fordert bundeseinheitlich geltende Ausnahmevorschriften für das Lkw-Gewerbe in Umweltzonen
Der BGL hat sich im Zusammenhang mit der anstehenden Evaluierung der „Plakettenverordnung“ (35. BImSchV) direkt an die Verkehrs-, Umwelt- und Wirtschaftsminister des Bundes gewandt. In den Schreiben wurden die aktuell bestehenden gravierenden Probleme aufgezeigt, die dem Transportgewerbe aus der Einrichtung von Umweltzonen resultieren. Besonders hervorgehoben wurden Sonderfahrzeuge, die weder als mobile Maschinen und Geräte noch als Arbeitsmaschinen i. S. der „Plakettenverordnung“ eingestuft werden können. Außerdem wurden die punktuellen Ausnahmeregelungen einiger Städte dargestellt, die selbst eine mittelfristige Planung für unsere Unternehmer nicht mehr zulässt. Abschließend wurden den Ministern konkrete Inhalte übermittelt, welche Ausnahmetatbestände u. E. Berücksichtigung finden sollten.
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