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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

19.02.2010
Stuttgart: Aktionsplans zur Luftreinhaltung bekannt gegeben
Lkw-Durchfahrtsverbot in Stuttgart ab dem 1. März 2010

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Fortschreibung des Aktionsplans zur Luftreinhaltung für die Stadt Stuttgart abgeschlossen. Erste Maßnahmen werden ab dem 01. März 2010 umgesetzt. Damit tritt der fortgeschriebene Aktionsplan zur Luftreinhaltung innerhalb der vom Verwaltungsgericht Stuttgart gesetzten Frist in Kraft.

Fahrverbote für Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette wurden vorgezogen. Gleichzeitig wurde das landesweite Konzept für Ausnahmeregelungen eingeschränkt. Überdies wurde eine Reihe von begleitenden Maßnahmen in den Aktionsplan aufgenommen.

Hierzu gehört die ab 01. März 2010 greifende durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW auf der B10 und B313 von der Autobahnanschlussstelle Wendlingen über das Plochinger Dreieck bis zum Stadtgebiet Stuttgart und über die Stadtgrenze hinaus bis zur Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen. Baustellenbedingt wurden die Schurwaldquerungen der L1150 und L1151 für LKW ab 7,5 t zunächst befristet gesperrt.

Darüber hinaus ist vorgesehen, ein LKW-Lenkungskonzept für die betroffene Region zu erstellen. Außerdem ist die Einrichtung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf der A8 und der A 81 in den kommenden Jahren geplant.

Übersicht über die wesentlichen Maßnahmen:

1) Ganzjähriges Lkw-Durchfahrtsverbot (ab 3,5 t; Lieferverkehr frei) im Stadtgebiet Stuttgart - erweitert um die Stadtgebiete Gerlingen, Korntal, Ostfildern und das Gebiet bis zur B313 im Osten - ab dem 01.03.2010. Ausgenommen ist in Stuttgart die B10 mit den Abzweigen B14 Richtung Waiblingen und B27/B27a Richtung Kornwestheim!

2) Ganzjährige Fahrverbote in der Umweltzone Stuttgart, zeitlich gestuft je nach Schadstoffausstoß der Kraftfahrzeuge: Bereits bislang dürfen nur noch Kfz mit Umweltplakette die Umweltzone Stuttgart befahren. Weitere Verschärfungen werden nun vorgezogen: Stufe 2: ganzjähriges Fahrverbot für Kfz der Schadstoffgruppen 1 und 2 nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.07.2010, d.h. ab dann nur noch Kfz mit gelber und grüner Plakette frei! Stufe 3: ganzjähriges Fahrverbot für Kfz der Schadstoffgruppen 1, 2 und 3 nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.01.2012, das heißt ab dann nur noch Kfz mit grüner Plakette frei!

3) Aufbringen des PM10-Bindemittels Calcium-Magnesium-Acetat (CMA) im Winterhalbjahr auf der B14 im Bereich des Neckartors.

4) Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B14 zwischen Heilmannstraße und Schwanenplatztunnel von derzeit 60 km/h auf künftig 50 km/h.

Der Aktionsplan nebst Anlagen kann auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de eingesehen werden. Bitte informieren Sie Disposition und Fahrer. Der BGL aktualisiert derzeit seine Datensammlung DALU hinsichtlich der neuen Verbote. V.V. Württemberg und IHK Region Stuttgart lassen aktuell die Rechtmäßigkeit des Lkw-Durchfahrtsverbots und die Erfolgsaussichten einer eventuellen Klage prüfen. Über die weitere Entwicklung werden wir berichten. Wir - wie auch zahlreiche andere Wirtschaftsverbände und das Handwerk - hatten die Verschärfungen im Vorfeld auf allen politischen Ebenen energisch abgelehnt.

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