Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
24.02.2010
Nachtfahrverbot für Lkw ab 3,5 t auf B 3 und B 252 zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ab 15.3.2010
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte am 17.11.2009 die verhängten Fahrverbote für den so genannten mautverdrängten Lkw-Verkehr zwischen Borken und Cölbe (B 3) und zwischen Diemelstadt und Lahntal-Göttingen (B 252) aufgehoben. Nach diesem Rechtsspruch des höchsten hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erneute Verkehrszählungen durchgeführt. Als Ergebnis der ersten Phase dieser Verkehrserhebung wurde festgestellt, dass sowohl in den an der B 3 als auch an der B 252 gelegenen Gemeinden der Nachtgrenzwert für Lärmschutz von 62 dB (A) überschritten worden sei. Das hessische Verkehrsministerium hat vor diesem Hintergrund ab dem 15. März 2010 ein Nachtfahrverbot für Lkw über 3,5 t für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens auf den genannten Strecken angekündigt.
Besonders kritisch sind folgende Regelungen zu sehen:
- Nach Aussagen aus dem Hause des hessischen Ministeriums soll das Verbot für Lkw ab 3,5 t auch für Anlieger der betroffenen Straßen gelten.
- Das Durchfahrverbot soll auch für Be- und Entlader der vier betroffenen Landkreise (Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Marburg-Biedenkopf und dem Hochsauerlandkreis) gelten.
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen soll im Einzelfall geprüft werden. Aus Sicht des BGL sind durchaus Zweifel angebracht, ob ein derart weitreichendes Fahrverbot, das praktisch jedem anliegenden Gewerbebetrieb nachts die Ab- und Zufahrt verbietet, rechtlich zulässig ist. Der BGL wird die noch ausstehende Begründung dieses Verbots abwarten und behält sich eine juristische Überprüfung vor.
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