Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
12.04.2010
Ausweitung von Lkw-Überholverboten
Verkehrsministerin Gönner hat Pressemitteilungen zufolge auf den gleichlautenden Vorstoß von Bundesverkehrsminister Ramsauer hin eine Ausweitung der Lkw-Überholverbote in Baden-Württemberg angekündigt.
Ministerin Gönner übersieht dabei, dass Überholverbote für Lkw nur dort Sinn machen, wo sie aus Verkehrssicherheitsgründen oder für einen besseren Verkehrsfluss notwendig und erforderlich sind. Überholverbote für Lkw in verkehrsschwachen Zeiten sind dagegen nicht nachvollziehbar und allenfalls populistisch. Führen sie doch dazu, dass sich – vor allem an Steigungen – auf der rechten Autobahnspur kilometerlange Lkw-Schlangen hinter dem jeweils langsamsten Fahrzeug bilden.
Überholmöglichkeiten für den Schwerverkehr an geeigneter Stelle sind daher wichtig. Sie entzerren den Verkehr auf der rechten Spur. Wenn Ministerin Gönner zusätzliche Überholverbote in Betracht zieht, muss sie sich darüber im Klaren sein, dass damit zusätzliche Behinderungen auf die Autofahrer zukommen, führen sie doch dazu, dass sich – vor allem an Steigungen – auf der rechten Autobahnspur kilometerlange Lkw-Schlangen hinter dem jeweils langsamsten Fahrzeug bilden.
Sog. Elefantenrennen – also Überholvorgänge mit Differenzgeschwindigkeiten von weniger als 10 km/h – sind bereits nach der jetzigen Rechtslage verboten.
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