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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

26.05.2010
Förderprogramme „De-minimis“ / BGL erreicht Anhebung des Förderbetrages

Anlässlich eines Gespräches am 26.05.2010 zum Stand des Mautharmonisierungsverfahrens wurde dem BGL die Erhöhung der Förderhöchstgrenze auf 2.000 Euro pro Fahrzeug zugesagt. Allerdings bestimmt eine Auflage des BMF, dass eine 100prozentige Förderung nicht zulässig ist, weil ein „wirtschaftliches Eigeninteresse“ des Antragstellers besteht. Die Förderung wird deshalb auf 90 Prozent der nachgewiesenen Kosten beschränkt. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass 2.222 Euro pro mautpflichtigem Fahrzeug an förderfähigen Maßnahmen nachgewiesen werden müssen, damit der Nettobetrag von 2.000 Euro pro Fahrzeug voll ausgeschüttet werden kann.

Das BAG wird bei der Bewilligung von De-minimis-Maßnahmen auf die geänderten Förder-bedingungen hinweisen. Bisher wurden ohnehin nur 685 De-minimis-Anträge mit einem Bescheid versehen. Den Inhabern dieser Bescheide wird schriftlich die Wahl ermöglicht, den bisherigen Förderbescheid und eine 100-Prozent-Förderung auf Basis einer Fahrzeughöchstförderung von 1.400 Euro beizubehalten oder nach den neuen Bedingungen 2.222 Euro/Fahrzeug bei einer 90prozentigen Förderung geltend zu machen. Die Unternehmen werden hierzu ein Formschreiben des BAG zu beantworten haben. Der Abgabeschluss für De-minimins-Anträge wird auf den 30.06.2010 verlängert. Weiterhin schleppend erfolgt die Beantragung und Abarbeitung der Förderanträge. Im Antragsverfahren 2010 sind bisher 39.000 Anträge eingegangen. Davon entfallen ca. 13.600 auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Zum Bearbeitungs-stand dieser Anträge wurde mitgeteilt, dass ca. 3.800 Anträge auf Aus- und Weiterbildung bisher bearbeitet wurden (28 Prozent aller Anträge). Dagegen wurden nur 685 De-minimis-Anträge, mit einem Förderbescheid bearbeitet. Alles in allem bedeutet dies, dass bisher nur 11 Prozent der Neuanträge aus 2010 formell abgearbeitet wurden. Im Jahr 2010 sind bisher 38 Mio. Euro für De-minimis-Maßnahmen und 9 Mio. Euro für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen abgeflossen. Aktuell stehen deshalb nach der Haushaltsplanung noch gut 598 Mio. Euro für das Haushaltsjahr zur Verfügung. Der BGL hat seine Besorgnis zum Ausdruck gebracht, dass auf Grund des derzeitigen Beantragungsstaus der Abfluss der Haushaltsmittel in Frage steht.

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