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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
04.06.2010
Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises endet am 30.06.2010
Der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung (Verwendungsnachweis) muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums erfolgen. Diese Frist bzgl. des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" endet für Zuwendungen der Förderperiode 2009 grundsätzlich am 30.06.2010 (Eingang des Verwendungsnachweises beim BAG). Falls hiervon abweichend im Einzelfall eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums festgesetzt wurde, endet die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises entsprechend später. Das konkrete Ende des Bewilligungszeitraums kann dem Zuwendungsbescheid entnommen werden. Der Nachweis ist rechtzeitig, vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Bundesamt für Güterverkehr einzureichen. Vordrucke zum Verwendungsnachweisverfahren sowie Ausfüllanleitungen mit Beispielen und Merkblätter stehen auf der Homepage des BAG unter der Adresse www.bag.bund.de zur Verfügung. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei fehlender bzw. nicht fristgerechter Einreichung des Verwendungsnachweises bewilligte Zuwendungen als nicht erteilt gelten mit der Rechtsfolge, dass bereits erhaltene Fördergelder (Abschläge) nebst Verzinsung zurückzuzahlen sind.
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