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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
07.10.2011
Das Millionenspiel: Transportlogistikgewerbe zahlt seit der Mauterhöhung bislang 830 Mio. Euro mehr in die Staatskasse als vom Ex-Verkehrsminister vorhergesagt!
Vom BMVBS anno 2008 in Aussicht gestellte 16,3 Cent/km Durchschnittsmaut noch immer in weiter Ferne. BGL-Mautklage wird am 21.10.2011 verhandelt.
BGL, Nürnberg, 07.10.2011: Die Mautklage des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main gegen die Bundesrepublik Deutschland – endvertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr – wird am 21.10.2011 vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt. Streitgegenstand ist die Berechnung der 50 %-igen Erhöhung der Lkw-Maut zum 01.01.2009. Das zugrunde gelegte Wegekostenkostengutachten weist nach Ansicht des BGL eklatante Mängel auf. So wurden z.B. für die Bewertung der Infrastruktur anstelle der tatsächlichen Ausgaben fiktive Wiederbeschaffungspreise für nach dem modernsten Stand der Technik errichtete Autobahnen und Bundesstraßen in Rechnung gestellt. Selbst marode Infrastruktur aus der Nachkriegszeit wurde so zu Tagesneupreisen von 2005 bewertet. Zudem wurde der kalkulatorische Zinssatz gegenüber dem vorhergehenden Wegekostengutachten um fast 40 % nach oben geschraubt. Derartig „aufgepumpt“, bestehen die so errechneten Wegekosten mit 52,7 % zu über der Hälfte (!) nur aus kalkulatorischen Zinsen. Da erstaunt es nur wenig, dass die Reparaturkosten der vielzitierten Straßenschäden, die der Lkw-Verkehr verursacht, lediglich mit einem Mini-Anteil in Höhe von 1,8 % – in Worten: eins Komma acht Prozent – zu Buche schlagen.
Der BGL lässt nun gerichtlich überprüfen, inwieweit dieser phantasievolle Ansatz mit den Bestimmungen der EU-Wegekostenrichtlinie übereinstimmt. Seinen Mitgliedsbetrieben empfiehlt der BGL schon seit Jahren, die Mautgebührenbescheide nicht rechtswirksam werden zu lassen. Hat auch diese Mautklage des BGL Erfolg, können Unternehmen eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Mautbeträge erwarten. Rückforderungen an den Bund in dreistelliger Millionenhöhe wären dann nicht mehr auszuschließen.
Die noch von Ex-Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vor der Mauterhöhung für den Zeitraum 2009 bis 2011 vorhergesagten 16,3 Cent/km Durchschnittsmaut wurden vom BGL im Übrigen bereits in seinen Pressemitteilungen vom 08.10.2008 und 27.01.2010 ins Reich der Illusion verwiesen – und dort werden sie auch bleiben. Wie anhand Anlage 1 zu sehen ist, startete die Durchschnittsmaut nach der Mauterhöhung vom 01.01.2009 mit 18,5 Cent/km und liegt – aufgrund der Modernisierung der Fuhrparks – aktuell (Juli 2011) bei 16,8 Cent/km. Die Durchschnittsmaut seit dem Jahresbeginn 2009 beträgt 17,565 Cent/km. Diese scheinbar geringfügigen Differenzen sehen auf den ersten Blick nicht sonderlich dramatisch aus. Wenn man jedoch die seit Januar 2009 aufgelaufenen 65,6 Mrd. Mautkilometer mit den von Ex-Minister Tiefensee propagierten 16,3 Cent/km multipliziert und das Ergebnis mit den tatsächlichen Mauteinnahmen in Höhe von 11,5 Mrd. Euro vergleicht, ergibt sich daraus eine gigantische Differenz von 830 Mio. Euro zu Lasten des Transportlogistikgewerbes.
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