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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

13.12.2005
Frankreich: Mehrwertsteuerrückerstattung auf Autobahnbenutzungsgebühren

Der französische Verwaltungsgerichtshof hat am 29. Juni 2005 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 12. September 2000 bestätigt, dass in den Jahren 1996 bis 2000 mit der französischen Maut Mehrwertsteuern entrichtet wurden und die betroffenen Transportunternehmen diesbezüglich Anspruch auf Vorsteuerabzug bzw. Mehrwertsteuerrückerstattung haben. Darüber hinaus annullierte der französische Gerichtshof Verwaltungsanweisungen, die den Autobahngesellschaften die Berichtigung der damaligen Mautrechnungen untersagt und die Mehrwertsteuererstattung für die Jahre 1996 bis 2000 abgelehnt haben. Unter Verweis auf die beiden genannten Urteile hat sich der BGL inzwischen an den Verband der französischen Autobahngesellschaften und die zentrale Mehrwertsteuer-Erstattungsbehörde in Paris gewandt. Mit diesem Schreiben bittet der BGL um Abstimmung eines Verfahrens zur Rechnungsberichtigung und Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Autobahnbenutzungsgebühren in Frankreich der Jahre 1996 bis 2000. Wie die Antworten hiera
uf ausfallen werden, ist allerdings offen. Über den Fortgang werden wir berichten. Nochmals empfehlen wir den im Frankreichverkehr tätigen Mitgliedsunternehmen, die Mautbelege der betreffenden Jahre zu sammeln und für weitere Schritte aufzubereiten.

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