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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
04.07.2006
Rentenversicherungspflicht von selbständigen GmbH-Gesellschaftern und –Geschäftsführern
Die vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 24.11.2005 festgestellte Rentenversicherungspflicht des Geschäftsführers einer Ein-Mann-GmbH, der von den Rentenversicherungsträgern nicht gefolgt wurde, wird mit einer gesetzlichen Klarstellung in SGB VI deutlich eingeschränkt. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat eine Klarstellung im Gesetz vorbereitet. Im Haushaltsbegleitgesetz 2006, dem der Bundesrat auf seiner Sitzung am 16.06.2006 zugestimmt hat, wird in Art. 11 in § 2 Nr. 9 Buchstabe d) folgender Zusatz angefügt: „Bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.“ Mit der Neuregelung sind Geschäftsführer/Gesellschafter von Ein-Mann-GmbH’s dann von der Rentenversicherungspflicht befreit, wenn die GmbH mehrere Auftraggeber hat. Hat die GmbH aber nur einen Auftraggeber, so bleibt es auch nach der Neuregelung bei der Rentenversicherungspflicht des Gesellschafters/Geschäftsführers.
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