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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

06.07.2006
Erweiterte Mitführpflicht von Schaublättern

Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg weist darauf hin, dass seit dem 1. Mai die Fahrer bei Kontrollen jederzeit Nachweise über die Lenk- und Ruhezeiten sowie die Lenkzeitunterbrechungen für die laufende Woche und die vorausgehenden 15 Tage vorlegen müssen. Obwohl Zuwiderhandlung mit nicht geringem Bußgeld geahndet werden können, hatten sich die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg und den anderen Bundesländern darauf verständigt, bis zum 01.08.2006 eine „Schonfrist“ zu gewähren, wenn Fahrer nur die Nachweise entsprechend der alten Regelung für die laufende Woche und den letzten Fahrtag der vorangegangen Woche mitführen. Diese Schonfrist läuft jedoch am 1. August aus, wie uns das Ministerium mitteilt.

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