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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
07.07.2006
Vorverlegung der Beitragsfälligkeit in der Sozialversicherung
Die gesetzliche Neuregelung zum 01.01.2006 über die Vorverlegung der Beitragsfälligkeit in der Sozialversicherung hat aufgrund des immensen Aufwandes immer wieder den Zorn der Unternehmer erregt. Auf Initiative der Arbeitgeberverbände hat nun das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Gesetzesänderung angekündigt, wonach auf das Abrechnungsergebnis des Vormonats abgestellt werden kann und damit das Verfahren vereinfacht wird. Zwar bleibt auch hier ein Mehraufwand bestehen, weil am Ende des laufenden Monats eine Abschlagszahlung erfolgt, die im Folgemonat korrigiert und mit der nächsten Beitragsschuld verrechnet werden muss. Dennoch würde eine Erleichterung erreicht. Die Neuregelung wird vermutlich zum 01.01.2007 in Kraft treten.
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