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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

13.07.2006
Obligatorische Benutzung von Transitstrecken in Luxemburg

Die Europäische Kommission bittet uns um die Darlegung von Tatsachen, die auf eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts, z.B. das Vorliegen einer generellen Ahndungspraxis der luxemburgischen Behörden in diesen Fällen, hinweisen. Wir bitten Sie daher, uns mitzuteilen, ob seit Januar 2005 Fälle vorliegen, in denen in Luxemburg geahndet wurde, weil Transitstrecken verlassen wurden, um z.B. auf der Gegenseite aufzufahren oder einen an der Autobahn gelegenen Autohof zum Tanken anzusteuern. Betroffen Unternehmer melden sich bitte in der Verbandsgeschäftsstelle (Telefax: 0711/42 38 10; eMail: info@vv-wuerttemberg.de).

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