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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

21.07.2006
Straßenverkehrsordnung / Verhaltensvorschriften in Tunneln

Zum 1. August 2006 werden neue Bußgeld- und Verwarnungsgeldtatbestände eingeführt. Das unerlaubte Wenden im Tunnel wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 € belegt. Das unberechtigte Halten oder Parken in Nothaltebuchten wird mit einem Verwarnungsgeld von 20 € bzw. 25 € geahndet. Auch die Missachtung der Pflicht zum Einschalten des Abblendlichtes wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 €, bei Gefährdung oder Sachbeschädigung mit 15 € bzw. 35 € geahndet. Ebenfalls geändert wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. In Tunneln mit mehr als einem Fahrstreifen in jeder Richtung soll ein Lkw-Überholverbot angeordnet werden.

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