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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

22.09.2006
Österreich: Einführung einer Winterreifenpflicht sowie Mitführungspflicht von Schneeketten

Die Republik Österreich hat im Bundesgesetzblatt vom 09. Mai 2006 eine Änderung des Kraftfahrgesetzes (KFG) von 1967 beschlossen. Danach wird festgelegt, dass im Zeitraum von jeweils 15. November bis 15. März Lenker von Kraftfahrzeugen der Klassen N2,* N3,* M2* und M3* zumindest auf den Rädern der Antriebsachse Winterreifen (M+S Reifen) anzubringen haben. Bei der Verwendung von Reifen mit M+S-Kennzeichnung ist in Österreich eine Profiltiefe von mindestens 5 mm (Diagonalreifen) bzw. von mindestens 4 mm (Radialreifen) vorgeschrieben. Des Weiteren ist der Lenker dieser Kraftfahrzeugklassen verpflichtet ebenfalls im Zeitraum vom 15. November bis 15. März geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. Der entsprechende Auszug aus dem österreichischen Bundesgesetzblatt kann in der Verbandsgeschäftsstelle (Telefax: 0711/42 38 10, Email: info@vv-wuerttemberg.de) anfordert werden.

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