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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

10.05.2006
Arbeitshilfen für die tägliche Praxis / Neue Dienstanweisung für das Fahrpersonal

Die Einführung des digitalen Kontrollgerätes machte es erforderlich, unsere im Rahmen unserer Personalunterlagen als Serviceleistung zur Verfügung gestellte „Dienstanweisung für das Fahrpersonal“ zu überarbeiten. Diese Überarbeitung betrifft die Anpassung an die geänderten gesetzlichen Rechtsgrundlagen und in erster Linie der Hinweis auf die geänderten Mitführungspflichten von Schaublättern/Daten und Aufzeichnungen an Bord des Fahrzeuges. Während Arbeitszeitnachweise bisher nur für die laufende Woche sowie den letzten Fahrtag der vorangegangenen Woche mitgeführt werden mussten, reicht die Spanne nun für die Tage der laufenden Woche sowie die dieser Woche vorangegangenen 15 Kalendertage. Die Dienstanweisung sollte sich jeder Unternehmer im eigenen Interesse von seinen Fahrern gegenzeichnen lassen. Sie kann in der Verbandsgeschäftsstelle (Telefax: 0711/ 42 38 10, Email: info@vv-wuerttemberg.de) angefordert werden.

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