| |
Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
15.05.2006
Umlagen zur Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Aufgrund stabiler Rahmenbedingungen konnte der im letzten Jahr gesenkte Beitragsfuß für den Beitrag zur Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen von 3,05 gehalten werden. Zwischen den Gewerbszweigen kommt es allerdings aufgrund des am 01.01.2005 in Kraft getretenen 23. Gefahrtarifs zu Verschiebungen. Durch die Anhebung der Gefahrklasse für den kaufmännischen und verwaltenden Teil von 0,8 auf 1,0 und für den technischen Teil und Güterkraftverkehr von 12,0 auf 12,32 können sich Mehrbelastungen von etwa 3 % ergeben. Sofern die Lohnsumme insgesamt nicht angestiegen ist, sind die Mehrforderungen in den meisten Fällen durch den bereits geleisteten Vorschuss abgedeckt. In den Vorauszahlungen werden auch dieses Jahr, wie schon in den vergangenen Jahren, wieder 105 % des Umlagebeitrags für 2005 erhoben. Die bezahlten Vorschüsse werden dann mit den eigentlichen Umlagebeiträgen verrechnet. Beim Finanzausgleich musste der Beitragsfuß angehoben werden. Bis zu einem Lohnsummenfreibetrag von 174.000 € besteht jedoch für U nternehmen keine Beitragspflicht zum Finanzausgleich. Damit werden kleinere Unternehmen vor zusätzlichen Belastungen geschützt. Beim Insolvenzgeld, das die Berufsgenossenschaften im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erheben, konnte der Beitragsfuß von 2,20 auf 1,80 gesenkt werden.
<< Zu den Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr 2006
|
 |