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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
18.05.2006
Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für Erntetransporte im Jahr 2006.
Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Jahr zur Verhinderung von Lagerungs- und Transportengpässen bei der Einbringung der Ernte eine allgemeine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot für Baden-Württemberg erteilt worden ist. Die Ausnahmegenehmigung erlischt am 30. November 2006. Die samstäglichen Fahrverbote der Ferienreiseverordnung auf den Autobahnen und Bundesstraßen werden hiervon nicht berührt.
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