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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
12.10.2006
Neue Arbeitszeiten bringen bis zu 8,5% höhere Kosten!
Die seit dem 01.09.2006 geltenden neuen Arbeitszeiten für das Fahrpersonal führen zu teils erheblichen Mehrkosten. Als Kostentreiber wirkt die in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes festgesetzte, durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Der BGL hat sich mit den Kostenauswirkungen dieser speziellen Regelung befasst und eine Ausarbeitung zur Verfügung gestellt, die in der Verbandsgeschäftsstelle (Telefax: 0711/ 42 38 10, Email: info@vv-wuerttemberg.de) angefordert werden kann.
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