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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

12.10.2006
Neue Arbeitszeiten bringen bis zu 8,5% höhere Kosten!

Die seit dem 01.09.2006 geltenden neuen Arbeitszeiten für das Fahrpersonal führen zu teils erheblichen Mehrkosten. Als Kostentreiber wirkt die in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes festgesetzte, durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Der BGL hat sich mit den Kostenauswirkungen dieser speziellen Regelung befasst und eine Ausarbeitung zur Verfügung gestellt, die in der Ver­bandsgeschäftsstelle (Telefax: 0711/ 42 38 10, Email: info@vv-wuerttemberg.de) angefordert werden kann.

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