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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

16.10.2006
Testphase für Mautstreckenausdehnung

Nachdem das Bundeskabinett die Mautstreckenausdehnungsverordnung Ende August ohne Änderungen beschlossen hat wird sich heute der Bundesrat mit dieser Verordnung befassen und ihr vermutlich ebenfalls zustimmen.

Von der in dieser Verordnung vorgesehenen Ausdehnung der Mautpflicht sind die folgenden Streckenabschnitte von Bundesstraßen betroffen:B 75 zwischen der Bundesautobahn A 253 und der Bundesautobahn A 7,  B 4 nördlich der Bundesautobahn A 23 bis Bad Bramstedt, B 9 zwischen der deutsch-französischen Grenze und der Anschlussstelle Kandel-Süd der Bundesautobahn A 65

Inkrafttreten soll die Mautpflicht auf diesen Strecken voraussichtlich am 1. Januar 2007. Sobald der Termin feststeht, werden wird Ihnen diesen mitteilen. Toll Collect hat die Daten für die Erprobung der Bemautung der oben genannten Streckenabschnitte auf Bundesstraßen überspielt. Laut Toll Collect wird in den kommenden Wochen ein unabhängiger Gutachter diese Systemanpassung prüfen.

Diesbezüglich versichert Toll Collect, „Fahrzeuge, die die genannten Abschnitte nutzen, werden während dieser Testphase den Betrag des zuletzt befahrenen Autobahnabschnittes auf der On-Board Unit angezeigt bekommen.“ Des Weiteren weist Toll Collect darauf hin, „dass auf den Bundestrassen noch keine Maut erhoben wird.“ Den Transportunternehmern, deren Fahrzeuge die betreffenden Streckenabschnitte nutzen, ist eine dahingehende Überprüfung der Toll Collect-Abrechnungen zu empfehlen.

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