| |
Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
19.10.2006
Digitaler Tachograf / Auslesen und Mitführen von Fahrerkarten die nicht genutzt werden
Auf die Frage, ob Unternehmer Fahrerkarten auslesen müssen, obwohl diese noch nicht genutzt werden antwortet das Verkehrsministerium wie folgt: Die Fahrerkarten sind auf jeden Fall auszulesen, damit für den Unternehmer erkennbar ist, ob der Fahrer eventuell bei anderen Unternehmen Fahrzeuge (mit digitalem Kontrollgerät) lenkt. Fahrer, die eine Fahrerkarte besitzen müssen diese mitführen, um sie bei Kontrollen vorzeigen zu können. Dies gilt auch, wenn sie auf Fahrzeugen mit analogen Kontrollgeräten eingesetzt werden und ihre Tätigkeit lückenlos mit Schaublättern nachweisen können.
<< Zu den Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr 2006
|
 |