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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

02.11.2006
Harmonisierung: BGL kritisiert Innovationsförderprogramm

Wir hatten berichtet, dass eine Mauterhöhung im Verbund mit einer gezielten Senkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge sowie der Einführung eines Innovationsprogramms für eine gerechtere Umfinanzierung der Wegekosten in Deutschland gesorgt werden sollte. Unmittelbar vor den parlamentarischen Beratungen zur Erhöhung der Lkw-Maut bei gleichzeitiger Einführung eines Innovationsprogramms für die Beschaffung abgasarmer schwerer Nutzfahrzeuge hat das Verkehrsministerium den Verkehrsverbänden den Entwurf einer Förderrichtlinie zugehen lassen.

Aus unserer Sicht ergebt sich aus der Förderrichtlinie für die Beschaffung schadstoffarmer schwerer Nutzfahrzeuge erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die Kritik richtet sich auf 3 Punkte. 1. Nach der Förderrichtlinie werden auch Fahrzeugkombinationen begünstigt, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 12 t erreichen. Dies bedeutet, dass das Förderprogramm für Lkw schon bei einem zulässigen Gesamtgewicht von etwa 6 t greift. Kleinere Nutzfahrzeuge werden jedoch in der Regel nicht als Anhängerkombinationen auf Bundesautobahnen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t – also mautpflichtig – eingesetzt. Es besteht deshalb auch kein Anlass, Fahrzeuge, die meist keine Lkw-Maut bezahlen, über ein Innovationsprogramm aus der Lkw-Maut zu fördern. 2. Entgegen der Zusage des Ministers vom Januar des Jahres ist das Förderprogramm nicht nachhaltig angelegt, sondern auf den 30. September 2009 befristet. 3. In die Förderung fallen nur Investitionsmehrkosten, die aufzuwenden sind, um schwere Nutzfahrzeuge mit modernster Abgastechnik auszustatten. Als alternative Förderungsmöglichkeiten werden Zinszuschüsse oder nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse, in einem bürokratischen Verfahren durch die KfW dargestellt. Dies setzt zwingend die Einschaltung der Hausbank und jede Menge Bürokratie voraus. Im Falle der Förderung der Mehrkosten durch eine 1,5 %ige Zinsverbilligung müsste ein immenser bürokratischer Aufwand geleistet werden. Es kommt jetzt im Zuge der parlamentarischen Behandlung des einschlägigen Gesetzentwurfs darauf an, für notwendige Korrekturen zu sorgen. Der BGL will jedenfalls dafür werben, dass dem vom Ministerium vorgelegten, so genannten Harmonisierungspaket in der vorliegenden Form nicht zugestimmt wird.

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