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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

01.12.2006
Toll Collect ändert zum 01.01.2007 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Toll Collect GmbH möchte ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 1. Januar 2007 ändern. Erster Anlass für die Änderung der Toll-Collect-AGB ist die Bemautung von drei Streckenabschnitten von Bundesstraßen zum 01.01.2007. Damit wird der Begriff der Bundesautobahnen durch den Begriff der „mautpflichtigen Straßen“ ersetzt. Weiterhin wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Mauthöhe nach der Mauthöhe-Verordnung – früher oder später – verändert werden wird. Um diese Dynamik zu erfassen, soll in den Toll-Collect-AGB auf die jeweils aktuelle Fassung der Mauthöhe-Verordnung verwiesen werden. Zweiter Anlass ist die Absicht von Toll Collect, ab dem 1. Februar 2007 registrierten Nutzern einen zusätzlichen Zahlweg anzubieten. Aus diesem Grund wird der letzte Satz in Abschnitt 18.1 „Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen“ aufgehoben. Die weiteren Änderungen sind zumeist redaktioneller oder klarstellender Natur. Festzuhalten bleibt aber, dass unser Kartellverfahren vor dem OLG Düsseldorf angegriffenen AGB-Klauseln von diesen Änderungen nicht betroffen ist. Unternehmer, die gegen die derzeit gültigen Toll-Collect-AGB entsprechend der BGL-Empfehlung nur protestiert haben, können die jetzigen Änderungen ohne weiteres akzeptieren. Die wenigen Unternehmer, die förmlich widersprochen haben und von Toll Collect nicht aus dem automatisierten Verfahren herausgekündigt wurden, wenden sich bitte an die Verbandsgeschäftsstelle (Telefax: 0711/42 38 10; eMail: info@vv-wuerttemberg.de ).

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