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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
23.06.2006
Beim Umfüllen im EU-Ausland getankten Kraftstoffs wird deutsche Mineralölsteuer fällig
Das Zollkriminalamt (ZKA) in Köln hat uns darauf hingewiesen, dass bei Kontrollen vermehrt Fälle der Mineralölsteuerhinterziehung beim Verbringen von Kraftstoffen aus dem EU-Ausland nach Deutschland zu gewerblichen Zwecken festgestellt werden. In den vom ZKA beispielhaft aufgeführten Ermittlungsfällen hatten Unternehmer im EU-Ausland getankten Dieselkraftstoff in Deutschland in eine Eigentankanlage bzw. in andere Fahrzeuge umgefüllt ohne die (erst durch diese Entnahmen) entstandene deutsche Mineralölsteuer zu entrichten. Wir weisen daher nochmals darauf hin, dass im EU-Ausland getankter Kraftstoff nur solange von der deutschen Mineralölsteuer befreit ist, wie er sich zum direkten Verbrauch im Hauptbehälter eines Kraftfahrzeugs, einer Arbeitsmaschine oder einer Kühl- und Klimaanlage befindet. Eine Entnahme z. B. zwecks Umfüllens in eine Eigentankanlage oder ein anderes Fahrzeug (ohne technische Notwendigkeit) führt zur Steuerpflicht, die eine Steueranmeldung zur Entrichtung der deutschen Mineralölsteuer (ohne Anrechnung der im EU-Ausland gezahlten Mineralölsteuer, d. h. Doppelbesteuerung!) verlangt. Die Zuwiderhandlung kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren bestraft werden!
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