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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
26.07.2006
Abfertigungsverfahren am Zollamt Weil am Rhein
Am Zollamt Weil am Rhein wurden in der Vergangenheit, insbesondere an Tagen mit hohen Verkehrsaufkommen, erleichterte Zollabfertigungsverfahren zugelassen. Die Zollämter sind nun angehalten, einheitliche Verfahren anzuwenden, was zu verlängerten Wartezeiten führen kann. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist ausdrücklich auf Verfahren hin, die zulässig sind, die eine schnellere Abfertigung der Fahrzeuge an den Grenzübergängen möglich machen. So besteht die Möglichkeit, dass Zollanmeldungen bereits vor der Gestellung bei dem zuständigen Zollamt abgegeben werden. Werden diese Verfahren angewendet, können lange Wartezeiten an den deutsch-schweizerischen Grenzen vermieden werden.
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