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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

04.08.2006
Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften

Der BGL begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, einen Entwurf zur Änderung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kfz-Steuer gesenkt und ein nachhaltiges Förderprogramm für die Anschaffung von besonders umweltfreundlichen Fahrzeugen eingeführt wird. Im Gegenzug wird die Lkw-Maut um 1,1 Cent pro Kilometer steigen. In einem Schreiben an das Ministerium hat der BGL sich bereits dagegen ausgesprochen, die Lkw-Maut um 1,1 Cent pro Kilometer zu erhöhen, solange die Ausgestaltung des Förderprogramms für besonders umweltfreundliche Lkw nicht konkretisiert und durch die EU-Kommission genehmigt ist.

Wir sehen der vollen umfänglichen Erfüllung des Mautkompromisses mit Spannung entgegen. Das ursprüngliche Umfinanzierungsvolumen bei der Einführung der Lkw-Maut soll 600 Mio. Euro betragen. Im Gegenzug soll die Lkw-Maut um 2,6 Cent pro Kilometer steigen. Für mindestens 350 Mio. Euro dieses Umfinanzierungsvolumens gibt es derzeit noch kein konkretes Vorhaben. Wie der BGL mitteilt, haben die externen Berater des BMVBS und des BGL mittlerweile einen konkreten Vorschlag vorgelegt, mit dessen Hilfe das fehlende Umfinanzierungsvolumen in einem beihilferechtlich nicht zu beanstandenden Verfahren umgesetzt werden kann. Bei der Umsetzung dieses Vorschlags geht es darum, dass güterkraftverkehrsspezifische Abgaben gesenkt und gleichzeitig durch eine Erhöhung der Lkw-Maut gegenfinanziert werden. Ziel ist die gerechtere Wegekostenanlastung für in- und ausländische Transporteure in Deutschland. Ein Spitzengespräch mit Bundesminister Tiefensee soll das weitere Vorgehen regeln und auch offen gebliebene Fragen im Zusammenhang mit dem Kabinettsbeschluss klären. Ein Termin für das Zusammentreffen der Gewerbespitzen mit Minister Tiefensee steht allerdings noch nicht fest.

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