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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

03.05.2006
Energiesteuergesetzentwurf: Erste Lesung im Bundestag und Stellungnahme des Bundesrates

Der Energiesteuergesetzentwurf wurde am 6.4.2006 nach erster Lesung im Deutschen Bundestag zur Beratung an mehrere Ausschüsse überwiesen. Der federführende Finanzausschuss führt hierzu am 17.5.2006 eine öffentliche Anhörung durch, zur der auch der BGL eingeladen ist. Der Bundesrat hat unterdessen am 7.4.2006 eine Stellungnahme beschlossen, in der er zwar die von seinem Wirtschaftsausschuss im Hinblick auf die geplante Besteuerung von Biokraftstoffen empfohlene Aufforderung, eine Steuerentlastung auch „für den Speditionssektor vorzusehen“, nicht übernommen hat, sich aber zumindest für niedrigere Steuersätze ausspricht, nämlich für Biodiesel bei Verwendung in Reinform mit 5 Cent/Liter und als beigemischter Kraftstoff mit 10 Cent/Liter. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, „ein Gesamtkonzept zum 1. Januar 2007 auf Grundlage eines weiteren Berichtes zur Steuervergünstigung von Biokraft- und Bioheizstoffen vorzulegen. Dabei sind die Auswirkungen einer Steuervergünstigung und der Beimischungspflicht fiskalpolitisch und im Hinblick auf die Steigerung eines verstärkten Biokraftstoffeinsatzes und auf die Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten und Abnehmer von Biokraftstoffen darzustellen.“

Was die Besteuerung von Pflanzenöl betrifft, so bittet der Bundesrat die Bundesregierung zunächst „belastbare Marktdaten“ einzuholen und bis zu deren Vorliegen von der beabsichtigten Erhebung eines Steuersatzes von 15 Cent/Liter abzusehen.

Allerdings entscheidet das Votum des Bundesrates letztlich nicht über das Zustandekommen des Energiesteuergesetzes. Denn das Energiesteuergesetz ist nicht zustimmungsbedürftig. D. h., der Bundesrat kann den – gegebenenfalls mit Änderungen versehenen – EnergieStG-Entwurf im zweiten Durchgang entweder billigen oder einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses stellen. Gegen das Ergebnis eines solchen Vermittlungsverfahrens kann der Bundesrat dann zwar (theoretisch) noch Einspruch erheben, doch dieser kann durch den Bundestag überstimmt werden. Ein gänzliches Scheitern des Energiesteuergesetzes kann aber im Hinblick auf die überfällige nationale Umsetzung der Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG ohnehin kaum erwartet werden, wohl aber inhaltliche Änderungen.

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