Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
05.05.2006
LKW-Nachtfahrverbote entlang der B10, B 35
Trotz des Protests der baden-württembergischen Verkehrsgewerbeverbände und der regionalen Wirtschaft hat das Regierungspräsidium Karlsruhe beschlossen, voraussichtlich von Ende Mai 2006 an, nachfolgende Strecken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr für den LKW-Durchgangsverkehr sperren zu lassen:
1. B3 zwischen B 10 bei Karlsruhe-Durlach und B 35 in Bruchsal 2. B 10 zwischen AS Pforzheim-Ost (A8) und AS Stuttgart-Zuffenhausen (A81) 3. B 35 zwischen Bruchsal (B3) und B 10 bei Bretten 4. B 293 zwischen B 10 in Pfinztal-Berghausen und B 35 bei Bretten 5. B 294 zwischen AS Pforzheim-Nord (A8) und Bretten
Vom Fahrverbot sollen ausgenommen sein:
1. regionaler Verkehr im Umkreis von 75 km, (gerechnet in der Luftlinie vom Mittelpunkt des zu Beginn einer Fahrt ersten Beladeortes des jeweiligen Fahrzeugs (Ortsmittelpunkt); dazu gehören alle Gemeinden, deren Ortsmittelpunkt innerhalb des Gebietes liegt ).
2. Anlieger- und Erschließungsverkehre, hierbei handelt es sich um Verkehre die dazu dienen ein Grundstück an der vom Verkehrsverbot betroffenen Straße oder an einer Straße, die durch die vom Verkehrsverbot betroffene Straße erschlossen wird, zu erreichen oder zu verlassen . In Absprache mit dem Innenministerium fallen hierunter auch Fahrten, deren Ziel oder Ausgang in einer Entfernung von bis zu 20 km abseits der vom Verkehrsverbot betroffenen Straßen liegen.
Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden werden vom Regierungspräsidium aufgefordert, die entsprechenden Verbote zu erlassen. Über den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Fahrverbote werden wir Sie gesondert unterrichten.
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