Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
08.05.2006
Beimischung und Besteuerung von Biokraftstoffen / Auswirkungen auf den Dieselkraftstoff
Angesichts der Einigung in der Familienpolitik und der so genannten Reichensteuer ist ein wichtiger Beschluss der Koalitionsrunde in der Medienberichterstattung "untergegangen". Einer wenig präzisen Pressemeldung des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist zu entnehmen, dass die im noch nicht einmal verabschiedeten Energiesteuergesetz vorgesehene ermäßigte Besteuerung von Biokraftstoffen als Reinkraftstoffe und zur Beimischung mit herkömmlichen Kraftstoffen "Schnee von gestern" ist. Ab 01.01.2007 soll eine "unternehmensbezogene, handelbare Beimischungsquote für Biokraftstoffe" gelten. Im Bereich für Dieselkraftstoff soll diese 4,4 % betragen, die dem Diesel beigemischt wird. Die Besteuerung ( ) soll mit dem "Regelsatz", also mit dem vollen Mineralölsteuersatz für Diesel von 47 Cent pro Liter, erfolgen. Da Biokraftstoffe in etwa doppelt so teuer in der Herstellung sind wie derzeit fossile Kraftstoffe dürfte sich hieraus eine spürbare Verteuerung des "normalen" Dieselkraftstoffs an den Zapfsäulen ergeben.
Mit diesem geplanten Alleingang der Bundesregierung in der EU wird der Tanktourismus noch stärker gefördert und das Harmonisierungsdefizit zu Lasten deutscher Transportunternehmen im europäischen Wettbewerb weiter erhöht. Die in der Pressemeldung des BMF genannten Steuermehreinnahmen von rund 1,6 Mrd. Euro bereits im Jahr 2007 zeigen, wohin die Reise geht. Der Biokraftstoffmarkt wird mit der über der Marktversorgung liegenden Beimischungsquote ausgetrocknet, nur um eine volle Besteuerung der Biokraftstoffe zu erreichen. Von Investitionsschutz für die betroffenen Unternehmen, die auf einen funktionierenden freien Biokraftstoffmarkt angewiesen sind, ist keine Rede mehr.
Sollten die Pläne der großen Koalition im nächsten Jahr umgesetzt werden, dürfte eine neue Runde im Tanktourismus einsetzen. Ob die erwarteten Mehreinnahmen auch tatsächlich fließen, ist höchst fragwürdig. Jedenfalls ist der "Steuerhunger" der großen Koalition so groß, dass im Jahr 2007 der Anteil des Staates am BIP auf über 50 % steigen dürfte. Woher in diesem Szenario Wachstumsimpulse für mehr Beschäftigung kommen sollen, das ist eine Frage, die offenbar in zunehmend realitätsfernen Koalitionsrunden unerörtert bleibt.
Hinsichtlich der Besteuerung von reinen Biokraftstoffen soll für einen Übergangszeitraum bis Ende 2009 die steuerliche Förderung zunächst mit den ab 1. August 2006 geltenden Steuersätzen fortgesetzt werden. Ferner soll regelmäßig geprüft werden, ob es zu einer europarechtlich nicht zulässigen Überförderung kommt. Zur Problematik der Besteuerung reiner Biokraftstoffe und dem - noch nicht verabschiedeten - Energiesteuergesetz verweisen wir auf unsere Ausführungen im vv-aktuell Nr. 16 vom 21.04.2006.
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