| |
Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
16.06.2006
Ausnahmen von der STVO während der WM
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw sowie das Lkw-Fahrverbot an der Samstagen der Ferienreisezeit wird in der Zeit vom 9. Juni bis einschl. 9. Juli 2006 für alle Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Transporten für Zwecke der WM 2006 stehen aufgehoben. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der WM liegt vor, wenn Ausrüstungsgegenstände zur Übertragung der Veranstaltungen in Funk und Fernsehen, technische Geräte, die zur Übertragung der Spiele außerhalb der Stadien erforderlich sind, insbesondere Tonanlagen oder Großbildwände befördert werden oder wenn es sich um Beförderungen handelt, die der Durchführung von Kulturveranstaltungen als Rahmenprogramm zur WM dienen. Gleiches gilt auch für Leerfahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Beförderungen stehen.
<< Zu den Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr 2006
|
 |