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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

07.08.2006
„Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr“ / Kurzfristprognose Sommer 2006

Dem Beispiel andere Länder folgend, erwägt nun auch Deutschland den Umfang der Kabotage zeitlich zu beschränken. Diese Regelung soll in § 18 der GüKGrenzKabV aufgenommen werden. Der BGL hat in dieser Sache gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Stellung genommen und auch darauf hingewiesen, dass die Kapazitäten der Kontrollorgane auf die illegale Kabotage und auf den rechtmäßigen Einsatz von CEMT-Genehmigungen konzentriert werden sollten.

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