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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

14.08.2007
Innovationsprogramm: Anträge auf Direktzuschuss nicht vor 1.9.2007 stellen

Nach Auskunft der KfW-Bankengruppe werden die dort direkt einzureichenden Anträge auf einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss dem Programmstart entsprechend nur insoweit berücksichtigt, als diese Förderanträge nach dem 31. August 2007 bei der KfW-Bankengruppe im Original mit eigenhändiger Unterschrift und danach datiert eingehen. In der Absicht, die Zahl der vergeblich vor dem 1. September 2007 gestellten und daher wiederholungsbedürftigen Förderanträge auf Direktzuschuss möglichst gering zu halten, wird die KfW-Bankengruppe das dafür zu verwendende Antragsformular erst ab der 35. KW (also mit höchstens einer Woche Vorlauf) auf ihrer Homepage bereit stellen unter http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Umweltschutz/Zuschuss-Programm_fuer_emissionsarme_Nutzfahrzeuge.jsp. Laut KfW-Bankengruppe soll dieses Formular allerdings so einfach gestaltet sein, dass auch eine kurzfristige Beantragung möglich sein wird. Wir werden Ihnen dieses Antragsformular weiterleiten, sobald es uns vorliegt. Des Weiteren weist die KfW-Bankengruppe darauf hin, dass die Unterzeichnung des Kaufvertrags bzw. Gebrauchsüberlassungsvertrags erst nach Eingangsbestätigung des Förderantrags durch die KfW-Bankengruppe erfolgen darf. Auf die Bewilligung der Förderung muss jedoch nicht gewartet werden.

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