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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

11.09.2007
Handelsverband fordert leichtfertig Abschaffung des Sonntagsfahrverbot

Einmal mehr hat der Handelsverband BGA dafür plädiert, das Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie das Ferienfahrverbot an Samstagen für Lkw abzuschaffen. Damit könnten, so der BGA, 500 bis 600 Mio. t Güter im Jahr zusätzlich befördert und die Waren billiger werden.

Der BGL sieht diesen Vorschlag mit großer Skepsis. Mit freier Fahrt auf Autobahnen auch an Sonn- und Feiertagen würde die Akzeptanz des Lkw in der Öffentlichkeit weiter verschlechtert. Im Übrigen bestehe dazu angesichts der Tatsache, dass an diesen Tagen keine Auftraggeber angefahren werden könnten, auch keine Notwendigkeit. Im Gegenteil: „Der BGA könnte sich vor einer solchen Forderung zunächst einmal bei seinen Handelsunternehmen dafür einsetzen, dass die Rampen zum Be- und Entladen nicht schon am Freitagmittag geschlossen werden, sondern auch nachmittags und an Samstagen noch angefahren werden können“, meint BGL-Präsident Hermann Grewer. Dies würde die Transportunternehmen in die Lage versetzen, ihre Dienstleistung beim Kunden nicht nur 4 ½ Tage in der Woche, sondern zumindest an 5 Tagen anzubieten. Damit könnten auch Engpässe, die sich für die Fahrzeugdisposition aus den neuen Arbeitszeiten und Sozialvorschriften für Fahrer ergeben, gemildert werden.

Das Argument des BGA, durch einen Wegfall des Sonn- und Feiertagfahrverbots und des Ferienfahrverbots könnten mehr Güter befördert werden, stößt beim BGL auf Kopfschütteln. „Im Straßengüterverkehr bleibt schon heute kein Kilo liegen“, so Grewer. „Woher also soll das vom BGA beschworene zusätzliche Transportvolumen kommen?“ Wem kann es nützen, wenn auch sonn- und feiertags sowie an Ferien-Samstagen freie Fahrt für Lkw eingerichtet wird? Bestimmt nicht dem Lkw-Fahrer, dem der arbeitsfreie Sonntag nach einer Woche Abwesenheit von Zuhause genommen würde, und auch nicht dem Pkw-Fahrer, der gerade bei Spitzenbelastungen z.B. in Ferienzeiten zukünftig gemeinsam mit den Lkws im Stau stehen müsste.

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