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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
19.09.2007
Richtlinie für das Verfahren zur Erteilung von CEMT-Genehmigung für das Jahr 2008
Die Richtlinien für die Vergabe von CEMT-Genehmigungen für das Jahr 2008 sind veröffentlicht. Die Anträge sind bis zum 01. Oktober 2007 bei der Außenstelle des BAG einzureichen, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Hauptsitz hat. Der Antrag auf Erteilung einer CEMT-Kurzzeitgenehmigung kann jederzeit formlos beim Bundesamt für Güterverkehr, Schiffbauerdamm 13, 10117 Berlin gestellt werden.
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