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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

02.10.2007
Versicherungsvertragsrecht

Der Bundesrat hat am 21.09.2007 das neue Versicherungsvertragsrecht gebilligt. Oberstes Ziel der Gesamtreform ist ein besserer Verbraucherschutz. Der Verbraucher soll künftig einen Anspruch auf eingehendere Beratung und Vorabinformationen haben. Die Beratung ist zu dokumentieren. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss grundsätzlich nur solche Umstände anzuzeigen hat, nach denen er in Textform vom Versicherer gefragt wird. Das Risiko einer Fehleinschätzung, ob ein Umstand für das versicherte Risiko erheblich ist, liegt damit beim Versicherer. Der Versicherungsnehmer soll künftig an Rücklagen und Überschüssen zwingend beteiligt werden, einen Vertragsabschluss länger als bisher widerrufen können und das Risiko vorzeitiger Kündigung nicht alleine tragen müssen.

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